
Teilnahmebedingungen
Ball- und Bewegungsschule Oberalting (BuBS)
In Kooperation mit dem TSV Oberalting-Seefeld e.V.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
1. BuBS
BuBS (Ball- und Bewegungsschule Oberalting) ist eine Kooperationseinrichtung des
TSV Oberalting-Seefeld e.V. und der PM-Network Ltd. mit dem Ziel, Kindern eine
allgemeine körperliche und sportliche Grundausbildung zu vermitteln sowie
Neigungen und Interessen von Kindern zu erkennen und zu fördern. Um diesem Ziel
gerecht zu werden, ist BuBS in folgende Altersstufen gegliedert:
a) 1. Stufe: Mutter-Kind-Gruppe bzw. Vater-Kind-Gruppe
b) 2. Stufe: Kindergarten-Vorschulgruppe
c) 3. Stufe: Grundschule 1+2 Klasse
d) 4. Stufe: Grundschule 1+2 Klasse
2. Mitgliedschaft TSV Oberalting-Seefeld e.V. / Aufnahmeantrag zu BuBS
Voraussetzung der Aufnahme zu BuBS und Teilnahme eines Kindes an BuBS ist die
Mitgliedschaft des Kindes beim TSV Oberalting-Seefeld e.V. wie folgt:
Die Entscheidung über die Aufnahme zu BuBS liegt beim TSV Oberalting-Seefeld
e.V. Sind die Kapazitäten erschöpft und die Gruppenstärken ausgeschöpft, behält
sich der TSV Oberalting-Seefeld e.V. vor,
einen Aufnahmestopp auszusprechen oder einzelne Aufnahmeanträge zurückzustellen.
In diesem Fall werden die Antragsteller in eine Warteliste aufgenommen.
Der Einstieg in BuBS ist grundsätzlich jederzeit möglich, sofern nicht die
Kapazitäten erschöpft und die Gruppenstärken ausgeschöpft sind.
3. Beiträge für BuBS
Für die Teilnahme an der BuBS wird neben dem allgemeinen Beitrag zum TSV
Oberalting-Seefeld e.V. von monatlich 2,50 € und der einmaligen Aufnahmegebühr
zum TSV Oberalting-Seefeld e.V. in Höhe von 10.- € ein Sonderbeitrag für die
BuBS in Höhe von 27,50 € pro Monat im Voraus erhoben.
4. Dauer und Kündigung von BuBS
BuBS wird in einem Jahresturnus in Anlehnung an das Schuljahr abgehalten. Den
Veranstaltungsrhythmus legt der TSV Oberalting-Seefeld e.V. fest.
Die Teilnahme an der BuBS gilt auf unbeschränkte Zeit, längstens jedoch bis zum
Erreichen der Altershöchstgrenze für Stufe 4.
Der Teilnehmer ist berechtigt, die Teilnahme an der BuBS mit einer Frist von
einem Monat zum 31.7. des Jahres zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich
gegenüber dem TSV Oberalting-Seefeld e.V. und der BuBS zu erfolgen. Für die
Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen
Kündigungserklärung beim TSV Oberalting-Seefeld e.V. und der BuBS maßgeblich.
Bei Beendigung der Teilnahme an BuBS erfolgt keine – auch nicht zeitanteilige -
Rückerstattung des Sonderbeitrages.
5. Veranstaltungen
Die Veranstaltungen im Rahmen von der BuBS werden nach Ort und Zeit vom TSV
Oberalting-Seefeld e.V. festgelegt.
Die Teilnehmer haben sich an die Weisungen der zuständigen Leiter der jeweiligen
Veranstaltung zu halten.
Fallen Veranstaltungen ganz oder teilweise aus, so hat der Teilnehmer keinen
Anspruch auf Ersatz oder Nachholung der Veranstaltung; auch eine ganz oder
teilweise Rückerstattung des Sonderbeitrages ist ausgeschlossen. Die BuBS ist
bemüht, ausgefallene Übungsstunden (Feiertage, Ferien) nachzuholen oder
Ersatzveranstaltungen anzubieten.
6. Versicherungen/Haftung
Im Rahmen der Veranstaltungen von der BuBS sind die Teilnehmer im Rahmen der
bestehenden Versicherungen des TSV Oberalting-Seefeld e.V. versichert. Ein
darüberhinausgehender Versicherungsschutz ist durch die Teilnehmer selbst
abzusichern. Der TSV Oberalting-Seefeld e.V. haftet nur im Rahmen und bis zur
Höhe der bestehenden Versicherungen des TSV Oberalting-Seefeld e.V. Eine darüber
hinausgehende Haftung des TSV Oberalting-Seefeld e.V. und der jeweiligen
Veranstaltungsleiter ist ausgeschlossen, sofern die Haftung nicht auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Erziehungsberechtigte des, an der BuBS
teilnehmenden, Kindes versichert die volle medizinische Sporttauglichkeit des
Teilnehmers.
Beim Auftreten von ansteckenden Krankheiten des Kursteilnehmers verpflichtet
sich der Erziehungsberechtigte des Teilnehmers die BuBS umgehend in Kenntnis zu
setzten. Eine Teilnahme während der Krankheitszeit ist ausgeschlossen.
7. Erfüllungsort /anwendbares Recht
Erfüllungsort für sämtliche Pflichten und Ansprüche im Zusammenhang mit der BuBS
für den Teilnehmer und für den TSV Oberalting-Seefeld e.V. ist Seefeld.
Es gilt deutsches Recht.
Seefeld, den 27.06.2008