Teilnahmebedingungen

Ball- und Bewegungsschule Oberalting (BuBS)

In Kooperation mit dem TSV Oberalting-Seefeld e.V.

Allgemeine Teilnahmebedingungen

1. BuBS

BuBS (Ball- und Bewegungsschule Oberalting) ist eine Kooperationseinrichtung des TSV Oberalting-Seefeld e.V. und der PM-Network Ltd. mit dem Ziel, Kindern eine allgemeine körperliche und sportliche Grundausbildung zu vermitteln sowie Neigungen und Interessen von Kindern zu erkennen und zu fördern. Um diesem Ziel gerecht zu werden, ist BuBS in folgende Altersstufen gegliedert:

a) 1. Stufe: Mutter-Kind-Gruppe bzw. Vater-Kind-Gruppe

b) 2. Stufe: Kindergarten-Vorschulgruppe

c) 3. Stufe: Grundschule 1+2 Klasse

d) 4. Stufe: Grundschule 1+2 Klasse

 

2. Mitgliedschaft TSV Oberalting-Seefeld e.V. / Aufnahmeantrag zu BuBS

Voraussetzung der Aufnahme zu BuBS und Teilnahme eines Kindes an BuBS ist die Mitgliedschaft des Kindes beim TSV Oberalting-Seefeld e.V. wie folgt:

Die Entscheidung über die Aufnahme zu BuBS liegt beim TSV Oberalting-Seefeld e.V. Sind die Kapazitäten erschöpft und die Gruppenstärken ausgeschöpft, behält sich der TSV Oberalting-Seefeld  e.V. vor, einen Aufnahmestopp auszusprechen oder einzelne Aufnahmeanträge zurückzustellen. In diesem Fall werden die Antragsteller in eine Warteliste aufgenommen.

Der Einstieg in BuBS ist grundsätzlich jederzeit möglich, sofern nicht die Kapazitäten erschöpft und die Gruppenstärken ausgeschöpft sind.

 

3. Beiträge für BuBS

Für die Teilnahme an der BuBS wird neben dem allgemeinen Beitrag zum TSV Oberalting-Seefeld e.V. von monatlich 2,50 € und der einmaligen Aufnahmegebühr zum TSV Oberalting-Seefeld e.V. in Höhe von 10.- € ein Sonderbeitrag für die BuBS in Höhe von 27,50 € pro Monat im Voraus erhoben.

 

4. Dauer und Kündigung von BuBS

BuBS wird in einem Jahresturnus in Anlehnung an das Schuljahr abgehalten. Den Veranstaltungsrhythmus legt der TSV Oberalting-Seefeld e.V. fest.

Die Teilnahme an der BuBS gilt auf unbeschränkte Zeit, längstens jedoch bis zum Erreichen der Altershöchstgrenze für Stufe 4.

Der Teilnehmer ist berechtigt, die Teilnahme an der BuBS mit einer Frist von einem Monat zum 31.7. des Jahres zu kündigen. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem TSV Oberalting-Seefeld e.V. und der BuBS zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung beim TSV Oberalting-Seefeld e.V. und der BuBS maßgeblich.

Bei Beendigung der Teilnahme an BuBS erfolgt keine – auch nicht zeitanteilige - Rückerstattung des Sonderbeitrages.

 

5. Veranstaltungen

Die Veranstaltungen im Rahmen von der BuBS werden nach Ort und Zeit vom TSV Oberalting-Seefeld e.V. festgelegt.

Die Teilnehmer haben sich an die Weisungen der zuständigen Leiter der jeweiligen Veranstaltung zu halten.

Fallen Veranstaltungen ganz oder teilweise aus, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Ersatz oder Nachholung der Veranstaltung; auch eine ganz oder teilweise Rückerstattung des Sonderbeitrages ist ausgeschlossen. Die BuBS ist bemüht, ausgefallene Übungsstunden (Feiertage, Ferien) nachzuholen oder Ersatzveranstaltungen anzubieten.

 

6. Versicherungen/Haftung

Im Rahmen der Veranstaltungen von der BuBS sind die Teilnehmer im Rahmen der bestehenden Versicherungen des TSV Oberalting-Seefeld e.V. versichert. Ein darüberhinausgehender Versicherungsschutz ist durch die Teilnehmer selbst abzusichern. Der TSV Oberalting-Seefeld e.V. haftet nur im Rahmen und bis zur Höhe der bestehenden Versicherungen des TSV Oberalting-Seefeld e.V. Eine darüber hinausgehende Haftung des TSV Oberalting-Seefeld e.V. und der jeweiligen Veranstaltungsleiter ist ausgeschlossen, sofern die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Erziehungsberechtigte des, an der BuBS teilnehmenden, Kindes versichert die volle medizinische Sporttauglichkeit des Teilnehmers.

Beim Auftreten von ansteckenden Krankheiten des Kursteilnehmers verpflichtet sich der Erziehungsberechtigte des Teilnehmers die BuBS umgehend in Kenntnis zu setzten. Eine Teilnahme während der Krankheitszeit ist ausgeschlossen.

 

7. Erfüllungsort /anwendbares Recht

Erfüllungsort für sämtliche Pflichten und Ansprüche im Zusammenhang mit der BuBS für den Teilnehmer und für den TSV Oberalting-Seefeld e.V. ist Seefeld.

Es gilt deutsches Recht.

Seefeld, den 27.06.2008

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